Organisation

Rechtliches

 

Feuerwehren sind keine Vereine, sondern Körperschaften öffentlichen Rechtes. Sie unterscheiden sich von Vereinen in einem ganz wesentlich Punkt: Die Aufgaben der Feuerwehren sind gesetzlich geregelt, in der Steiermark im § 1 des Landesfeuerwehrgesetzes:

 

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Geschichte

 

Es war im Jahr 1874, als der damalige Gemeinderat und Notar Dr. Ertl mit einer Handvoll gleich gesinnter Männer die Feuerwehr in Gröbming gründete. Dem Aufruf des Bürgermeisters Josef Fournier, der Feuerwehr beizutreten, wurde zahlreich Folge geleistet.

 

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Mitglied werden

 

Werden Sie aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Gröbming und leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit in der Marktgemeinde und weit darüber hinaus!

 

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Alamierung

 

Die Freiwillige Feuerwehr Gröbming wird im Einsatzfall grundsätzlich über die Bezirksfeuerwehrzentrale "Florian Liezen" alarmiert. Die Florianstation ist rund um die Uhr, überwiegend durch Zivildiener, besetzt und über den.....

 

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Mannschaft

 

Mitgliederstand März 2013: 102 Mann

  

80 Aktive Mitglieder

11 Jungfeuerwehrmänner

11 Feuerwehrmänner der Reserve

 

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